§ 1. Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferien/Gäste/Monteurwohnung zur Untervermietung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2. Untermietvertrag
(1) Der Untermietvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per
E-Mail bestätigt und die 50% Anzahlung auf dem Konto des Anbieters verbucht werden kann.
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem
Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich
von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung
als vertraglich vereinbart.
§ 3. Weitere Untervermietung & Personenmehrheit
(1) Zu einer weiteren Untervermietung oder einer Gebrauchsüberlassung an Dritte ist der Untermieter seinerseits nicht berechtigt.
(2) Eine Personenmehrheit zur Nutzung der angemieteten Gästewohnung muss vorher vom Anbieter genehmigt werden.
§ 4. Vorzeitige Abreise & Kündigung
(1) Im Falle einer Vorzeitigen Kündigung wird eine Entschädigungs- /Stornogebühr in Höhe des Restbetrages für den Aktuellen
Mietzeitraumes fällig.
(2) Es gibt keine Erstattung des bereits gezahlten Beitrages, damit sind alle Ansprüche des Vermieters abgegolten.
§ 5. Check Out/Verspätete Räumung/Schlüsselübergabe
(1) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt und gesäubert zur Verfügung zu stellen.
(2) Bei verspäteter Räumung der Gästewohnung, hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 15,00 €
bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.
(3) Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(4) Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.
§ 6. Stornierung des gebuchten Aufenthalts
(1) Für Buchungen, die bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Gast eine Rückerstattung von 100 %. Es fallen keine Buchungsgebühren für den Gast an.
(2) Für Buchungen, die bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Gast eine Rückerstattung von 50 %. Für die Vorauszahlung, die 50% die der Vermieter behält, fallen für den Gast Buchungsgebühren an.
(3) Für Buchungen, die weniger als 14 tage storniert werden fallen 100% Buchungsgebühren an von der gezahlten Vorauszahlung, es gibt keine Erstattung der Vorauszahlung
§ 7. Rückgabe der Mietsache
(1) Am Tag der Abreise muss der Untermieter die Wohnung bis 11 Uhr im gleichen Zustand wieder abgeben, wie Er/Sie die Wohnung übernommen hat.
(2) Die Wohnung befindet sich bei Übergabe, im sauberen und gepflegten Zustand. Alle Geräte und Einrichtungsgegenstände, sind
sauber und funktionsfähig.
(3) Alle Schlüssel sind dem Hauptmieter zu übergeben.
(4) Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Anbieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.(EinePrivate Haftpflichtversicherung wird empfohlen)
(5) Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(6) Die Endreinigung der Wohneinheit übernimmt der Untermieter,wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Im Falle einer Missachtung, ist der Vermieter berechtigt für die Wohnung eine Endreinigungspauschale in Höhe von 30€ zu verlangen.
§ 8. Zutrittsrecht
(1) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Gästewohnung,insbesondere bei Gefahr im Verzug.
(2) Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen
Rücksicht zu nehmen.
(3) Der Vermieter / Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies
ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 9. Kündigungsrecht
(1) Ferner ist der Anbieter/Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen
außerordentlich zu kündigen, wenn z.B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in
der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung
oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die
Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der
Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters/Anbieter zuzurechnen ist.
(2) Der Anbieter/Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
In Fällen des Abs. § 9- (1) -a), hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter, entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 10. Rauchen/Dampfen etc.
(1) Das Rauchen oder das Dampfen etc. ist innerhalb der Ferien/Gäste/Monteurwohnung verboten.
(2) Das Rauchen ist auf den vorhergesehenden Plätzen auf dem Innenhof gestattet.
(3) Bei einer Missachtung fällt eine Reinigungs/Sanierungspauschale in höhe von 150 € an.
§ 11. Miete & Kaution
(1) Der Gesamtbetrag für den Aufenthalt muss vollständig vor Schlüsselübergabe gezahlt werden.
(2) Eine Kaution ist erforderlich bei Monteuren, einem längeren Aufenthalt oder ein Aufenthalt mit Kleinkindern,diese dient dem Anbieter als Absicherung für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Vereinbarungen.
(3) Die Kaution beträgt in der Regel 100€
(4) Fälligkeit der Kaution ist in Bar bei Schlüsselübergabe oder vorab per Überweisung
(5) Die Rückzahlung der Kaution erfolgt am Abreisetag nach der Schlüsselübergabe in Bar oder per Überweisung, wenn keine Ansprüche gegenüber dem Gast gestellt wurden
§ 12. besondere Vereinbarungen
(1) Ein Schlüsselverlust zieht ein wechsel der Schließanlage mit sich, Kosten übernimmt Gast bzw. Untermieter
(2) Das Wäsche waschen und Wäsche trocknen innerhalb der Gästewohnung ist nicht gestattet.
(3) Bei Beschädigungen,Verlust an Einrichtung oder Gegenstände innerhalb der Wohnung und am Haus / auf Grundstück ist der Mieter/Gast zum Schadensersatz verpflichtet, insofern der entstandene Schaden auf Ihn/Sie zurückzuführen ist
(4) Eine Tierhaltung in jeder Form ist verboten
(5) Auf ordnungsgemäßes Lüften ist zu achten,besonders die Feuchträume sollten regelmäßig gelüftet werden.(Küche/Bad)
(6) Bei auftretenden Schäden/Mängel in und an der Mietsache ist der Vermieter/Anbieter sofort zu benachrichtigen
(7) Es ist drauf zu achten, das alle Elektronischen Verbraucher die nicht benötigt werden nach verlassen der Wohnung ausgeschaltet werden
(8) Die tägliche Reinigung der angemieteten Wohnung übernimmt der Gast selbst, nach eigenem ermessen
(9) Die Endreinigung übernimmt der Untermieter (siehe §7 Abs.6)
(10) Das betreten von Privaträumen wie Keller, Garage etc. ist strengstens verboten.
Bei einer Missachtung kann es eine Kündigung mit sich führen.
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